IKW Institut für Kommunikation und Wirtschaftsbildung GmbH

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) ist eine Bildungsmaßnahme, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Nach der allgemeinen Zielgruppendefinition der abH, werden lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, die nach § 14 SGB III Auszubildende oder nach § 15 SGB III ausbildungssuchend sind, angesprochen. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung befinden.

 

Die Kernelemente der abH sind einerseits der Stützunterricht und andererseits die sozialpädagogischen Hilfen, welche dazu dienen, den Erfolg der Ausbildung zu sichern. Neben diesen beiden wesentlichen Elementen, sollte der Träger der abH-Maßnahmen jedoch auch Aktivitäten in der Freizeit anbieten, durch die Lernen in Situationen ermöglicht werden soll, die nicht in erster Linie leistungsbezogen sind.

 

Stützunterricht gibt es sowohl für gewerblich-technische als auch für kaufmännische Berufe, außerdem oft für die Grundlagenfächer Mathematik und Deutsch. Die abH-Teilnehmer kommen in ihrer Freizeit zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb und zum Besuch der Berufsschule regelmäßig zum abH-Unterricht. Diese Unterrichte werden i.d.R. in Kleingruppen zu maximal acht Personen durchgeführt. Die Kleingruppen werden i.d.R. möglichst homogen, d.h. mit Auszubildenden des gleichen Lehrberufes und Lehrjahres, zusammengesetzt.

 

Die sozialpädagogischen Mitarbeiter (Sozialpädagogen) unterstützen die Auszubildenden bei deren beruflichen und privaten Problemen und helfen bei Lernproblemen und Prüfungsangst. Damit wird die persönliche Entwicklung der Jugendlichen gefördert und stabilisiert. Bei dieser Arbeit ist eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Eltern und sozialem Umfeld der Teilnehmer vorgesehen.